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  BNN-Liste der Identifikationskürzel (IK-Liste)
Stand: August 2019
Die Liste der Identifikationskürzel (IK) des Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. ist ein privatwirtschaftliches Instrument, das es ermöglicht, die Art der Zertifizierung eines Artikels in der Business-to-Business-Kommunikation in Kurzform zu übermitteln.
Mit Hilfe eines IK kann dargestellt werden:
• ob der Artikel die Anforderungen der EU-Öko-VO1 erfüllt und wenn ja, zu welchem Prozentsatz ein Mischprodukt aus Öko- Zutaten besteht (immer ≥ 95%),
• ob der Artikel (im Anwendungsbereich der EU-Öko-VO) zusätzlich nach dem Standard eines Anbauverbandes (Mitglied im BÖLW, Demeter International, Bio Austria oder Bio Suisse) zertifiziert wurde, bzw. der IFOAM-Akkreditierung unterliegt,
• ob für den Artikel keine gesetzlichen Regelungen im Rahmen der EU-Öko-VO bestehen, er jedoch unter die Sortimentsrichtlinien für den Naturkostfachhandel (SRL) fällt und diesen entspricht2,
• ob der Artikel in die Definitionsbereiche der EU-Öko-VO oder der SRL fällt, diesen jedoch nicht entspricht. Nutzungshinweise:
 • •
• •
IK
Das IK richtet sich nach der Deklaration auf der Verkaufsverpackung. Es liegt in der Verantwortung des Inverkehrbringers, für jedes seiner Produkte das korrekte und aktuelle IK anzugeben.
Verarbeitungsunternehmen und Mitglieder des BNN nutzen die IK-Liste entgeltfrei. Großhandelsunternehmen, die nicht im BNN organisiert sind, zahlen für den Abdruck der Liste eine einmalige Nutzungsgebühr an den BNN.
Die IK beinhalten keine konkrete Aussage zur Herkunft der Rohwaren oder zum Ort der Verarbeitung.
Für Arzneitees, Frischpflanzenpresssäfte sowie für ätherische Öle zur Raumbeduftung, deren Zutaten vollständig biozertifiziert sind, dürfen die IKs der Anbauverbände bzw. EU-Öko-Verordnung angewendet werden.
Erläuterung
              Anbauverbände & IFOAM-Akkreditierung - Mono- und Mischprodukte
BA
BS
DB
DC
DD
DG
DK
DN
NF
DP
DV
DW
IA
EU-Öko-VO
EG
95 / 96 / 97 /
98 / 99 bzw. C%
UW
Nicht in der EU-Öko-VO geregelte oder konventionelle Produkte - Mono- und Mischprodukte
NK
WP
S#
## NG
1 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und mitgeltende Durchführungsverordnungen
2 Bereiche, die momentan nicht in der EU-Öko-VO, aber in den SRL geregelt sind: Gehegewild │Erzeugnisse der Jagd │Fisch, Algen & Meeresfrüchte aus Wildfang │Nahrungsergänzungsmittel & gesundheitsorientierte Spezialprodukte │Naturkosmetik │Ätherische Öle │Wasch-, Putz- & Reinigungsmittel (WPR) 3 Konventionelle Produkte mit einzelnen Bio-Zutaten nach Art. 23 der VO 834/2007 möglich. Die im BNN organisierten Unternehmen verzichten freiwillig darauf, solche Produkte herzustellen, zu verarbeiten oder zu handeln.
       Bio Austria
       Bio Suisse
       Bioland
       Ecoland
       Demeter
       Gäa
       Biokreis
       Naturland
    Naturland fair
          Biopark
       Verbund Ökohöfe
       Ecovin
       IFOAM-Akkreditierung, aktuelle Übersicht der Kontrollstellen: https://ioas.org/accreditation/accredited-bodies/
             Monoprodukte (Rohwaren und verarbeitete Produkte aus nur einer Zutat).
       Mischprodukte (Produkte, die aus mindestens zwei Zutaten bestehen);
Berechnung des Prozentsatzes entsprechend EU-Öko-VO (C% bedeutet 100% Bio nach EU-Öko-VO).
       Umstellungsware: Produkte in Umstellung auf Bio-Zertifizierung. Für Produkte, die parallel auf den Standard eines Anbauverbandes umgestellt werden, sollte dies in den Stammdaten kommentiert werden.
              Naturkosmetikprodukte, die nach einem der in den SRL genannten Standards zertifiziert sind.
       Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, die nach einem der in der SRL genannten Standards zertifiziert sind und die zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich Gentechnik-Freiheit im Sinne der SRL erfüllen.
       Sonstige Produkte, die nicht in der EU-Öko-VO geregelt sind, aber die SRL erfüllen. Sowie Produkte, für die eine Übergangsregelung im Rahmen der SRL definiert ist.
       Konventionelle Mono- und Mischprodukte; konventionelle Mischprodukte mit einzelnen Bio-Zutaten (<95% Bio-Anteil)3; Produkte, die in den SRL geregelt sind, diesen aber nicht entsprechen.
Produkte mit diesem Kürzel werden von Geschäften, deren Sortiment den SRL entspricht, nicht geführt.
            Artikel, für die aktuell keine übergeordneten Qualitätskriterien durch die EU-Öko-VO oder SRL definiert sind. Diese dürfen von Geschäften, deren Sortiment den SRL entspricht, ohne Einschränkung gehandelt werden.
    © Copyright: BNN e.V., Michaelkirchstr. 17/18, D-10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/8471224 44, Fax: -40, kontakt@n-bnn.de

































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