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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 1. ANWENDUNGSBEREICH
Wir verstehen uns als Großhandlung für den Naturkostfacheinzelhandel. Unser Streben ist, unsere Kunden mit einwandfreien biologischen Qualitäten preiswürdig und serviceorien- tiert zu bedienen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der dennree GmbH abgeschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der dennree GmbH.
2. ANGEBOT UND PREISE FÜR DEN GEWERBLICHEN FACHEINZELHANDEL
Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Aufgrund der Datenmengen sind Irrtümer möglich. Preisänderungen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Aufschläge und Nachlässe werden gesondert geregelt und bedürfen der Schriftform. Die Preise sind netto und zuzüg- lich der im jeweiligen Land gültigen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. MINDESTAUFTRAGSWERT
Die Mindestauftragswerte gelten getrennt für die Sortimente:
9. PRODUKTRELAUNCH
Wir behalten uns vor, unterjährig bei einzelnen Artikeln in Zusammenarbeit mit den Lieferanten Relaunches durchzuführen und diese dann in Folge als Ersatzartikel auto- matisch für die jeweiligen Vorgängerartikel auszuliefern. Bei Relaunchartikeln handelt es sich um Nachfolgeprodukte mit einer minimalen Abweichung zum direkten Vorgängerprodukt.
10. ABHOLUNG
Es gelten die gleichen Bedingungen wie unter Punkt 3. Der erforderliche Jahresumsatz beträgt 3 50.000,–.
11. ZAHLUNG
Der Rechnungsbetrag wird von der Bank im Verfahren B2B Firmenlastschrift innerhalb von 2 Tagen eingezogen. Bei Rücklastschriften werden dem Kunden die angefallenen Bankspesen und eine Bearbeitungsgebühr von 5 3 in Rechnung gestellt. Wir gewähren kein Skonto. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Barzahlung entfallen jegliche Rabatte. Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berech- tigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
Zum Zwecke der Kreditprüfung behalten wir uns vor, zu Ihrer Person bei Wirtschaftsauskunftsdateien (z.B. Creditreform, Bürgel, Schufa) gespeicherte Adress- und Bonitätsdaten einzuholen, einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statisti- scher Verfahren ermittelt werden, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft darge- legt haben.
12. RABATT
Rabatt kann ab einem Jahresnettoumsatz von 3 110.000,- eingeräumt werden. Dieser wird schriftlich vereinbart. Nicht rabattfähige Artikel sind in den Preislisten gekennzeichnet.
13. REKLAMATION
Die Ware ist sofort beim Empfang zu prüfen. Bei Obst und Gemüse muss die Reklamation bis 12 Uhr des Anliefertages eingegangen sein. Sonstige Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen können nur bei Mängeln akzep- tiert werden, die bei der Wareneingangskontrolle nicht erkennbar waren. Reklamationen haben unter Angabe der Kundennummer, des Lieferdatums und der Rechnungsnummer, des Artikels und der Artikelnummer, des Grundes der Beanstandung sowie ggf. des Namens des Produzenten / Erzeugers bzw. der Chargennummer zu erfolgen.
Restlaufzeiten, die in der Preisliste angegeben sind, werden von uns garantiert. Bei Unterschreitung erstatten wir den vollen Warenwert. Rückgaben ausgelieferter Waren (Retouren) sind nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen mit uns möglich. Falsch bestellte Artikel aller Sortimente können nicht zurückgenommen werden. Die bloße Rückgabe gilt nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quit- tiert wurde.
Etwaige Gutschriften aufgrund von Reklamationen sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen, auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt.
14. LEERGUT UND TRANSPORTMITTEL
Leergut und Transportmittel gehen nicht in Besitz des Kunden über. Wir haben keine Verpflichtung, mehr Leergut und Transportmittel zurückzunehmen, als wir geliefert haben. In diesen Fällen behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern. Es können grundsätz- lich nur leere oder sortenrein und vollständig befüllte Gebinde angenommen werden: Bei Nichterfüllung dieser Annahmevoraussetzung behalten wir uns die Nichtannahme vor. Einzelflaschen oder -gläser werden von uns generell nicht zurückgenommen.
Der Kunde ist verpflichtet, die tatsächlich zurückgehende Menge an Leergut mit dem Leergutschein und der daraus resultierenden Gutschrift abzugleichen und etwaige Differenzen der dennree GmbH innerhalb von vier Wochen zu melden. Spätere Meldungen werden nicht berücksichtigt.
15. EINHALTUNG RECHTLICHER VORSCHRIFTEN
Die von uns vertriebenen Erzeugnisse sind primär für den deutschsprachigen EU-Raum (Deutschland und Österreich) bestimmt und entsprechen deshalb den in diesem Bereich geltenden rechtlichen Vorgaben. Nationale und internationale Vorschriften außerhalb des deutschsprachigen EU-Raumes werden nur im Einzelfall eingehalten. Eine grundsätzliche Garantie kann hierfür von Seiten der dennree GmbH nicht übernommen werden.
Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung nationaler und interna- tionaler Vorschriften außerhalb des deutschsprachigen EU-Raumes, einschließlich der Abführung nationaler Gebühren und Kosten wie bspw. nationaler Verpackungslizen- zierungskosten, im Verantwortungsbereich des ersten Empfängers im jeweiligen Land liegt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgen, welche dem Kunden aufgrund der Nichteinhaltung nationaler und internationaler Vorschriften außerhalb des deutschsprachi- gen EU-Raumes entstehen.
Grundsätzlich stellt der Kunde die dennree GmbH von Ansprüchen und Kosten frei, die dieser durch seine Nichteinhaltung nationaler und internationaler Vorschriften entstehen.
16. HAFTUNG
Jegliche Art von Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurde.
17. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
18. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hof/Saale. Gerichtsstand für Kunden in Österreich ist Linz.
19. ADRESSÄNDERUNG
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mittteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
20. HINWEISE UND SPALTENANGABEN
Alle Spaltenangaben und Hinweise sind bei den jeweiligen Herstellern bzw. Lieferanten abgefragt worden. Die Angaben beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die Rezeptur des jeweiligen Produktes und nicht auf Untersuchungsergebnisse. Für die Richtigkeit der Angaben kann von uns keine Haftung übernommen werden.
21. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Frühere Sortiments-, Angebots- und Preislisten verlieren mit dem Erscheinen der jeweils neuesten Liste und den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
Frischware / Obst & Gemüse:
Trocken- / Drogerieware / Kleinteile:
Prepack-Käse:
Tiefkühlkost:
Bei Auftragswerten unter den genannten Mindestauftragswerten erheben wir einen Mindermengenaufschlag von 3 8,00 je Sortiment / Ausnahme: Tiefkühlkost 3 10,00. Trockenaufträge unter 3 250,- / Tiefkühlaufträge unter 3 150,- sowie Auf- träge für Prepack-Käse unter 3 20,- können nicht ausgeführt werden. Generell erfolgt keine Auslieferung unter einem Gesamtauftragswert von 3 650,-. Nicht lieferbare Artikel, Pfand, Transportmittel und Mehrwertsteuer sind im Mindestauftragswert nicht enthalten.
4. ANNAHMEZEITEN
Die Bestellannahme für Obst & Gemüse erfolgt täglich von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr (regions- weise unterschiedlich). Die Bearbeitung der Frischwarenaufträge beginnt ab 8.00 Uhr des jeweiligen Bestelltages.
Die Trocken- / Drogeriebestellung, die Bestellung Prepack-Käse sowie die Bestellung der Tiefkühlware muss jeweils am Vorabend des Bestelltages bis 24.00 Uhr vorliegen.
Faxbestellungen (800-) Fax benötigen wir bereits am Vortag des Bestelltages bis 13.00 Uhr, damit diese vom zuständigen Verkäufer im System erfasst werden können.
Onlinebestellungen für Bestelltag Montag müssen uns spätestens bis Sonntag 24.00 Uhr und Faxbestellungen bis Samstag spätestens 13.00 Uhr vorliegen.
5. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestä- tigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beanstandet werden, sonst gilt die Lieferung als erfolgt.
6. LIEFERUNG
Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des Verkäufers vorliegt, gilt die Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Die gekaufte Ware ist innerhalb dieser Frist abzunehmen. Bei Nichtabnahme der Ware durch den Kunden ist die dennree GmbH berechtigt, die Ware zu liefern und zum vereinbarten Preis zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer hat durch die Vorhaltung geeigneter Räumlichkeiten sowie Zufahrts- und Ab- stellmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge einen technisch reibungslosen Ablauf der Waren- anlieferung zu gewährleisten. Für Schäden, die durch Diebstahl, Witterungseinflüsse wie Regen und Frost, sowie Schädlinge bei Fehlen geeigneter Warenschleusen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die Lieferung der Waren „frei Haus“ erfolgt im Rahmen unserer Touren bei regel- mäßiger wöchentlicher Bestellung und einem Jahresumsatz von 3 50.000,–. Wir behalten uns vor, Frachtkosten weiterzuberechnen, wenn die Belieferung über Dritte erfolgt. Für die Anlieferung benötigen wir einen Ladenschlüssel, welcher von uns chiffriert wird. Haftung wird nur für den Schlüssel, nicht jedoch für das Schloss übernommen, sofern das Schloss nicht vorsätzlich und grob fahrlässig von uns beschädigt worden ist. Durch uns verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden, da sonst keine Haftung übernommen werden kann. Für verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung. Für durch Verschulden unserer Lieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglich- keit) können wir keine Haftung übernehmen. Die dennree GmbH verpflichtet sich jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen seine Lieferanten an den Kunden abzutreten.
7. LIEFERUNG VON FRISCHEN FLEISCHWAREN / KÄSE
Für den Handel von frischen Fleischwaren, insbesondere für Hackfleisch (+ 2°C) ist zu beachten, dass eine ununterbrochene Kühlkette eingehalten werden muss. Die jeweils vorgeschriebenen Kühltemperaturen sind in der Preisliste Tiefkühlkost / Frischwaren auf- geführt.
Die dennree GmbH liefert das Frischfleisch in speziellen Kühlboxen an und garantiert eine Temperaturführung im Inneren der Box von max. +2°C. Die Belieferung außerhalb der Öffnungszeiten ist daher nur möglich, wenn der Kunde für die Anlieferung Räumlichkeiten mit einer Temperatur von max. +6°C bereitstellen kann.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Anlieferung (bei Nachtanlieferung unmittelbar nach Betreten der Geschäftsräume) im Rahmen seiner Wareneingangsprüfung auch die Temperatur der Ware zu kontrollieren. Beträgt die Temperatur im Inneren der Kühlbox mehr als +2°C, muss die dennree GmbH unverzüglich per Fax informiert werden und die Reklamation bis spätestens 10.00 Uhr des Liefertages übermittelt werden. Gewichtsangaben bei Käse:
Gewichtsangaben beziehen sich auf das vom Hersteller festgestellte Gewicht. Aufgrund des natürlichen Herstellungs- und Reifungsprozesses bei Käse kann es zu natürlichen Gewichtsschwund durch Austrocknung kommen. Dieser Gewichtsschwund ist durch die Eigenart der Produkte bedingt und hält sich in den tolerierten Grenzen (max. 5%). Es liegt insoweit kein Mangel der Ware vor, weshalb der natürliche Gewichtsschwund insbesondere keine Gewährleistungsansprüche rechtfertigt.
Später eintreffende Reklamationen sowie aus der Nichteinhaltung der Kühlkette durch den Kunden resultierende Schadensersatzansprüche sind nicht von der dennree GmbH zu tragen.
Bei den in der Preisliste angegebenen Restlaufzeiten handelt es sich um das Verbrauchs- datum und nicht um die Mindesthaltbarkeit.
8. FREIVERKÄUFLICHE ARZNEIMITTEL
Arzneimittel, welche zum Verkehr außerhalb von Apotheken freigegeben sind, dürfen im Einzelhandel außerhalb von Apotheken nur vertrieben werden, wenn am jeweiligen Einzelhandelsstandort eine ausreichende Anzahl an Personen beschäftigt ist, welche über den “Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel nach § 50 Arzneimittelgesetz” verfügen.
Für die Sicherstellung der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift ist der Inhaber des jeweiligen Einzelhandelsgeschäftes verantwortlich. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgen, welche sich aufgrund der Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift durch den Kunden ergeben.
Der Kunde stellt gleichfalls die dennree GmbH von Ansprüchen und Kosten frei, die dieser durch seine Nichteinhaltung dieser Vorschrift entstehen.
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